Bedingungen

Folgendes ist zu befolgen:

Da der Ritt insgesamt höhere Anforderungen stellt und einiges dem Reiter samt Pferd abverlangt,
sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Der Reiter ist:
- gesund;
- in der Lage über mehrere Tage durchschnittlich 25 km zu reiten und teils auch mal zu laufen;
- an das Reiten mit Militär-, Vielseitigkeits- oder Westernsattel mit Ausrüstung gewöhnt;
- gewillt auch bei schlechter Witterung zu reiten;
- damit einverstanden, gemeinsam mit anderen Teilnehmern im Tipi oder Mannschaftszelt zu nächtigen;
- bereit, sein Pferd im Biwak unter freiem Himmel zu halten.

Auch an die teilnehmenden Pferde sind zum Schutz vor Verletzungen oder Überforderungen Bedingungen zu stellen:
- mindestens 5 Jahre alt;
- gut konditioniert, sozialisiert und gesund (keine Schläger und Beißer);
- gewöhnt zur Fütterung, Pflege oder Behandlung angebunden zu stehen
- Unterbringung über Nacht im Freien gewöhnt;
- an den verwendeten Sattel mit Packung gewöhnt;
- geimpft gegen Tetanus und Influenza (Tetanus 3-Jahres-Turnus, Influenza jährlich).


TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Mindestalter der Teilnehmer: 16 Jahre mit Nachweis durch PA / EU-Pass im Team mit einem Erziehungsberechtigtem mit Nachweis durch PA / EU-Pass
18 Jahre mit Nachweis durch PA / EU-Pass

Teilnehmerfeld: mindestens 20 bis maximal 28 Teilnehmer

Melden können Einzelstarter, Zweier- oder Dreier-Teams. Die Reihenfolge der eingehenden Meldungen entscheidet über die Teilnahme. Die Anzahl der Dreierteams ist auf dabei vier limitiert.

Der Wettbewerb läuft über drei Etappen an drei aufeinander folgenden Tagen auf durch die Teilnehmer selbst zu wählendem Wegverlauf mit etwa 20-30km Strecke auf jeder Tagesetappe. Zur Orientierung im Gelände werden geeignete Karten und Kompasse zur Verfügung gestellt. Kenntnisse im Umgang mit Karte und Kompass werden vorausgesetzt. Die Verwendung von Navigationstechnik neuer Art ist nicht gestattet. Kontrollpunkte müssen passiert werden. Auf jeder Tagesetappe ist etwa zur Mitte eine Zwangspause vorgesehen.

Die Querung von Bundesautobahnen ist verboten. Unterführungen, Brücken oder Gelände über Tunnel/Wildbrücken müssen stattdessen genutzt werden. Gleiches gilt sinngemäß für Bundesstraßen und ICE-Strecken und sonstige Bahn-anlagen.

Das (Tages)Etappenziel wird jeweils am Vorabend des kommenden Tages dem Teilnehmerfeld bekanntgegeben.

Der Start erfolgt am 1. Tag nach ausgeloster Reihenfolge, am zweiten und dritten Tag startet stets die führende Startnummer zuerst, die nächstbeste danach usw.

Gesamtsieger ist die Startnummer, mit der bei Überquerung der letzten Ziellinie kürzesten Gesamtzeit (Summe der Etappenzeiten) unter der Bedingung, dass das Ziel mit gesundem Pferde / gesunden Pferden erreicht wird. Die Organisatoren behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die die Gesundheit der Pferde missachten, zu disqualifizieren.

Verpflegung erfolgt an den Start- sowie Zielorten und mittäglichen Kontrollpunkt (Pause).

Toiletten, Sanitärräume stehen an Start- und Zielorten zur Verfügung.

Für Notfälle stehen Tierarzt und Hufschmied sowie ein Barhufpfleger in Bereitschaft. Die Kosten für die Nutzung dieser Möglichkeiten trägt jeder Teilnehmer selbst.

Für die Überführung des Pferdetransportfahrzeuges vom Startpunkt des Rennens zum letzten Etappenziel West Ridge Ranch (WRR) / Wiesenhof Altenberga Dorfstraße 71 ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Pferdetransporter sollen nach Anreise und Entladung weiter zur West Ridge Ranch gefahren und dort geparkt werden. Die Rückfahrt von der WRR zum Startpunkt wird vom Veranstalter übernommen.

Datenfreigabe: Der Teilnehmer erklärt gegenüber dem Veranstalter den Verzicht auf eigene Rechte in Bezug auf die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Daten - insbesondere Foto-, Ton- und Videoaufnahmen - sowie deren
Verwendung für Informations-, Werbe- und Dokumentationszwecken nach innen wie auch für die Öffentlichkeit.

Risiken: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.

Schadensersatzansprüche an den Veranstalter, deren Mitarbeiter und alle die im Zusammenhang mit dem Veranstalter beauftragten Personen sind ausgeschlossen.

Dasselbe gilt auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und deren Mitarbeiter auch von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem vom Teilnehmer verursachten Schaden entstehen. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Pferden verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Haftung: Der Teilnehmer sorgt selbst für hinreichenden Haftpflichtversicherungsschutz. Es besteht keine zusätzliche Unfallversicherung, welche der Veranstalter für die Teilnehmer abgeschlossen hat.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand des Geländes. Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung verhindern. In solchem Fall wird der Veranstalter 90 % der Teilnahmegebühr innerhalb von 30

Tagen nach der Veranstaltung an den Teilnehmer zurückerstatten:

- im Falle der Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter;

aus schwerwiegendem Grund seitens des Angemeldeten (z.B. Todesfall).